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   BayObLG, 14.03.1996 - 2Z BR 138/95   

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https://dejure.org/1996,6171
BayObLG, 14.03.1996 - 2Z BR 138/95 (https://dejure.org/1996,6171)
BayObLG, Entscheidung vom 14.03.1996 - 2Z BR 138/95 (https://dejure.org/1996,6171)
BayObLG, Entscheidung vom 14. März 1996 - 2Z BR 138/95 (https://dejure.org/1996,6171)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufrechnung gegenüber Wohngeldforderungen mit Gegenforderungen gegen die Gemeinschaft ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 2
    Aufrechnungsbeschränkung gegenüber Wohngeldforderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1039
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 16.06.1988 - BReg. 2 Z 46/88

    Ermächtigung des Verwalters, Ansprüche der Wohnungseigentümer geltend zu machen

    Auszug aus BayObLG, 14.03.1996 - 2Z BR 138/95
    Eine Aufrechnung gegenüber Wohngeldforderungen mit Gegenforderungen gegen die Gemeinschaft ist nach ständiger Rechtsprechung nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen oder mit Ansprüchen aus Notgeschäftsführung zulässig (BayObLGZ 1988, 212, 215 m.w.N.).
  • LG Köln, 07.05.1992 - 34 S 263/91
    Auszug aus BayObLG, 14.03.1996 - 2Z BR 138/95
    Die Aufrechnungsbeschränkung gilt auch für den ausgeschiedenen Wohnungseigentümer (LG Köln NJW-RR 1993, 148 ; Palandt/Bassenge BGB 55. Aufl. § 16 WEG Rn. 10; a.A. Weitnauer/Hauger WEG 8. Aufl. § 16 Rn. 28).
  • OLG Hamm, 03.03.2009 - 15 Wx 298/08

    Aufrechnungsausschluss gegen Wohngeldanspruch

    Eine Ausnahme wird nur anerkannt, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung von der Wohnungseigentümergemeinschaft anerkannt oder gegen diese rechtskräftig festgestellt sind oder auf einer Notgeschäftsführung nach § 21 Abs. 2 WEG in Verbindung mit §§ 683, 680 BGB beruht (KG ZWE 2002, 363; BayObLG WE 1998, 316/317; FGPrax 1996, 98; NZM 1998, 918; OLG Düsseldorf NZM 1999, 573; Senat, Beschluss vom 30.8.2000 - 15 W 212/00 - Bärmann - Merle, WEG, 10. Auflage, § 28 Rn. 159).
  • OLG Düsseldorf, 08.02.1999 - 3 Wx 369/98

    Ansprüche der Eigentümergemeinschaft wegen eines Wasserschadens eines

    Denn gegenüber einem Anspruch auf anteilige Zahlung gemeinschaftlicher Lasten und Kosten einschließlich der Ansprüche auf Vorschüsse nach dem Wirtschaftsplan kann ein Wohnungseigentümer nur mit rechtskräftig festgestellten und anerkannten Gegenforderungen sowie mit Ansprüchen aus Notgeschäftsführung im Sinne des 21 Abs. 2 WEG in Verbindung mit 5 683 BGB aufrechnen (BayObLG FG-Prax 1996, 98; KG FG-Prax 1996, 46,47; KG FG-Prax 1995, 103, 104; Senat, Beschlüsse vom 20.9.1995 - 3 Wx 520/94 und 17.7.1995 - 3 Wx 147/95; Staudinger-Bub BGB 12. Aufl. 1997 § 28 WEG Rdz. 228 ff.; Bärmann/Pick/Merle, WEG 7. Aufl. 1997 § 16 Rdz. 99; § 28 Rdz. 131).
  • BayObLG, 23.04.1998 - 2Z BR 162/97

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Sonderzahlung oder Sonderumlage

    Gegen Wohngeldforderungen kann wirksam nur mit Gegenforderungen aufgerechnet werden, die anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus einer Notgeschäftsführung gemäß § 21 Abs. 2 WEG ergeben (BayObLG WuM 1996, 298 ; Niedenführ/Schulze WEG 4. Aufl. § 28 Rn. 9, Palandt/Bassenge § 16 WEG Rn. 10, jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 28.09.1998 - 2Z BR 123/98

    Einberufung einer Eigentümerversammlung durch jemanden, der noch nicht Verwalter

    b) Rechtlich zutreffend hat das Landgericht ausgeführt, daß die Aufrechnung des Antragsgegners nicht durchgreift, weil nicht mit rechtskräftig festgestellten oder Ansprüchen aus Notgeschäftsführung aufgerechnet wurde (allg.M. und ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. BayObLG WuM 1996, 298 und zuletzt Beschluß vom 22.5.1998, 2Z BR 79/98).
  • OLG Zweibrücken, 22.12.1997 - 3 W 221/97

    Wohngeldnachforderungen

    Die entsprechende Abrechnung ist zwar bereits im Beschwerdeverfahren vorgelegt worden, die Antragsgegnerin hat aber im zweiten Rechtszug keine Aufrechnung erklärt (vgl. zur Zulässigkeit BayObLG NJW-RR 1996, 1039).
  • BayObLG, 11.09.1997 - 2Z BR 20/97

    Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers für Wohngeldvorschüsse -

    Diese Beschränkung gilt auch für den ausgeschiedenen Wohnungseigentümer (vgl. BayObLG WuM 1996, 298 ).
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